ÜBER UNS
Der Ortsfeuerwehrrat
Die leitenden Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr bilden unter dem Vorsitz des Ortsfeuerwehrkommandanten den Ortsfeuerwehrrat (Ortsfeuerwehrausschuss). Der Ortsfeuerwehrrat ist beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorsitzende stimmt mit. Beschlüsse bedürfen einer Mehrheit von wenigstens zwei Drittel der abgegeben Stimmen. Den Beratungen des Ortsfeuerwehrrates können weitere Mitglieder der Feuerwehr sowie sonstige Sachverständige mit beratender Stimme beigezogen werden. Außer den im Gesetz besonders geregelten Aufgaben obliegt dem Ortsfeuerwehrrat die Beratung des Ortsfeuerwehrkommandanten in allen grundsätzlichen und wichtigen Belangen der Führung der Freiwilligen Feuerwehr. Der Ortsfeuerwehrrat kann dem Ortsfeuerwehrkommandanten hierzu auch Vorschläge erstatten. Er ist nach Bedarf mindestens aber viermal jährlich sowie dann einzuberufen, wenn dies von einem Drittel der Mitglieder unter Angabe der Beratungspunkte beim Vorsitzenden begehrt wird.